Es ist nicht klar, welche "personenbezogenen Daten" bei Verwendung von Google Fonts auf einer Webseite tatsächlich übertragen werden. Eine Übermittlung in Drittstaaten findet auf jeden Fall statt. Lokal gespeicherte Google Fonts oder der Verzicht darauf stellen in dieser Hinsicht Rechtssicherheit dar, und die Belästigung durch selbsternannte Datenschützer, sprich "Körberlgeld-Eintreiber" bleibt zumindest in dieser Hinsicht aus. Diese Seite hier verwendet auch Google Fonts, ist aber eine Google Seite 😁, und der Besucher der Webseite muss den Google-Datenschutzhinweis bestätigen.
Wer auf Nummer sicher gehen will, soll sich um die technische Umsetzung kümmern, bzw. auch juristische Informationen einholen - ein niederösterreichischer Anwalt hat zum beispiel vor Kurzem versucht, zehntausende Webseitenbetreiber abzumahnen, worauf er zwar heftigen Gegenwind erfuhr, aber ein Anderer könnte evtl. mit dieser Masche auch Erfolg haben... wenn Sie Hilfe bei der technischen Umsetzung, und für andere Aspekte der DSGVO benötigen, bin ich gern behilflich...
Mit dieser Webseite sehen Sie, ob auch Ihre Seite betroffen ist: https://sicher3.de/google-fonts-checker/